VII/2987). Gemäss Aktennotiz der Vollzugsbehörde zu einem Telefonat mit dem Psychologen der FPA vom 16. Oktober 2023 teilte dieser mit, dass der Beschwerdeführer in den Hungerstreik getreten sei, um auf diesem Weg Beziehungsurlaube zu erzwingen. Des Weiteren habe man mit ihm seine Suchtproblematik angeschaut, worauf er selbstständig das ihm zur Substitution abgegebene Methadon abgesetzt habe. Dies sei allerdings entgegen der therapeutischen Empfehlung erfolgt, da die Substitution grundsätzlich als Schutzfaktor gesehen werde. Zudem habe er sich vor kurzem sämtliche Körperhaare abrasiert, um eine Haaranalyse zu verunmöglichen,