Wie in der therapeutischen Stellungnahme vom 21. April 2023 ausführlicher dargestellt, könnten begleitete therapeutische Ausgänge (btAG) aufgrund konzeptioneller Hintergründe nicht vor einem Übertritt in das milieutherapeutische Behandlungssetting der FPA durchgeführt werden (pag. BVD VII/2603 ff.). Gemäss Vollzugsbericht vom 13. Juni 2023 zeigte der Beschwerdeführer einen positiven Vollzugsverlauf. Dies zeige sich darin, dass er öfters im Pausenhof anzutreffen sei, pünktlich zum Essen und zur Arbeit erscheine und keine Krankmeldungen mehr vorlägen.