Eine Anordnung regelmässiger Konsumkontrollen (inkl. Haarproben) werde bei genügend stabiler Behandlungsmotivation jedoch als «conditio sina qua non» gesehen. Ein Übertritt auf die FPA werde aufgrund der Vorgeschichte mit bereits zwei kurzzeitigen Behandlungsversuchen erst bei genügend vorhandenen Ressourcen des Beschwerdefüh-