VII/2504). Mit ergänzender therapeutischer Stellungnahme vom 21. April 2023 teilte der PPD der Vollzugsbehörde mit, dass sich der Beschwerdeführer aktuell im Normallvollzug befinde und begleitete therapeutische Ausgänge (btA) nur nach einer Aufnahme und einer ersten erfolgreich absolvierten Behandlungsphase auf der FPA durchgeführt würden. Begleitete Urlaube würden erst nach der Aufnahme in die FPA sowie erfolgreich absolvierten btA und im Hinblick auf die unmittelbare Vorbereitung einer Versetzung in eine nächste Progressionsstufe (meist offener Vollzug) angeboten. Eine erneute Aufnahme in die FPA sei erst nach Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme nach Art.