Gemäss Aktennotiz der Vollzugsbehörde vom 13. März 2023 betreffend ein Telefonat mit der zuständigen Therapeutin des Beschwerdeführers in der JVA Pöschwies teilte diese mit, dass es sich bei Ausgängen stets um therapeutische Ausgänge handle und diese in ein therapeutisches Konzept eingebunden sein müssten, da diese durch eine milieutherapeutische Bezugsperson durchgeführt würden. Der Beschwerdeführer befinde sich aktuell aber nicht in einem therapeutischen Setting, da er nicht auf der FPA und folglich nicht in die Milieutherapie eingebunden sei. Er befinde sich lediglich auf freiwilliger Basis in Einzeltherapie (pag. BVD VII/2504).