Am 24. Januar 2023 waren anlässlich einer routinemässigen Zellenkontrolle eine Injektionsspritze sowie vier Alkoholtupfer in der Zelle des Beschwerdeführers aufgefunden worden. Der Beschwerdeführer habe anlässlich der Anhörung angegeben, dass er diese Utensilien vom internen Arztdienst erhalten habe, falls er einen Suchtrückfall erlebe, was der interne Arztdienst bestätigte. Daraufhin wurde mit Einstellungsverfügung vom 26. Januar 2023 das Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer eingestellt (BVD VII/2432). Mit Urteil 6B_1068/2022 vom 8. Februar 2023 hiess das Bundesgericht die von Rechtsanwalt B.____