Beschwerdeführer darstelle, werde sich im Verlauf des Abklärungsprozesses zeigen. Aktuell sei ein erneuter Behandlungsversuch auf der FPA geplant. Die Umwandlung der sichernden Massnahme in eine Behandlungsmassnahme erscheine aus fachlich-therapeutischer Perspektive klar angezeigt und die Voraussetzung für einen erfolgversprechenden Behandlungsprozess (pag. BVD VII/2390 ff.). Am 28. Dezember 2022 stellten die BVD den Antrag beim Regionalgericht auf ein nachträgliches Verfahren betreffend die Umwandlung der Verwahrung nach Art. 64 StGB in eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB (pag. PEN/1 f.).