VII/2351 ff.). Mit ergänzender therapeutischer Stellungnahme vom 24. November 2022 teilte der PPD der Vollzugbehörde mit, dass der Beschwerdeführer bis zum Abschluss der Behandlung am 23. September 2021 durchgehend einzeltherapeutisch behandelt worden sei. Nach der Begutachtung durch den Gutachter Dr. med. D.________ am 22. November 2021 sei erneut eine prognostische Vorabklärung durch die Funktionseinheit TEA durchgeführt worden. Seit dem 27. Oktober 2022 erfolge daher im Rahmen des Vorabklärungsprozesses des PPD der JVA Pöschwies die therapeutische Vorabklärung, welche bis am 2. März 2023 abgeschlossen werden solle.