BVD/2055 f.). Mit Schreiben der Vollzugsbehörde vom 15. Oktober 2021 an den Beschwerdeführer teilte diese mit, dass aufgrund der Stellungnahme des PPD der JVA Pöschwies vom 8. September 2021 und der aktuellen Entwicklungen (fehlende Therapiemotivation, Rückkehr in den Normallvollzug, Sistierung der Therapiegespräche bis zum Vorliegen eines neuen richterlichen Beschlusses) die Fallvorlage an die KoFako abgesagt worden sei (pag. BVD VI/2062). Mit Disziplinarverfügung vom 19. Oktober 2021 wurde eine Busse von CHF 20.00 gegen den Beschwerdeführer verhängt, da er sich Weisungen widersetzt hatte (pag. BVD VI/2063).