Mit Verfügung vom 15. Juli 2021 beauftragte das Obergericht des Kantons Bern Dr. med. D.________ mit der forensisch-psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers (pag. BVD VI/2031). Der ergänzenden therapeutischen Stellungnahme des PPD vom 8. September 2021 ist zu entnehmen, dass nachdem der Beschwerdeführer wieder in das Setting der FPA aufgenommen worden war, in der Regel im einwöchigen Turnus Einzelgespräche mit ihm stattgefunden haben.