Es handle sich dabei um Regelverstösse gegen Ordnungsvorschriften, Verweigerung der Arbeitspflicht und Zuwiderhandlungen gegen Weisungen. In der Einzeltherapie sei er aber gut erreichbar gewesen und habe sein Fehlverhalten eingesehen und Verantwortung übernehmen können. Dass er sich durch sein Verhalten längerfristig selbst schädige, habe er auf rationaler Ebene einsehen können. Trotzdem habe er den Wunsch geäussert, eine temporäre Entlastung vom hoch konfrontativen Setting der FPA zu erhalten. Er fühle sich zu stark unter Druck gesetzt, um im Setting der FPA zu bestehen und sich den Herausforderungen zu stellen.