sche Störung des Sozialverhaltens (ICD-10:F90.1) festgestellt worden. Die Legalprognose sei deutlich belastet und die Behandlungsbedürftigkeit deutlich gegeben. Es bestehe seitens des Beschwerdeführers eine grundsätzliche Offenheit und Motivation gegenüber der forensisch-therapeutischen Behandlung im Setting der Fo-