4.3 Damit steht fest, dass die Parteistellung im selbständigen nachträglichen Verfahren sowohl für die Staatsanwaltschaft wie auch für die BVD gesetzlich vorgesehen ist. Wie die BVD in ihrer Stellungnahme ausführen, stellte das Bundesgericht diese Ansicht nicht in Frage (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_676/2019 vom 21. August 2019). Entgegen der Argumentation des Beschwerdeführers besteht dadurch nicht