Die Staatsanwaltschaft und die zuständige Stelle der POM können ihre Parteirechte parallel ausüben. Die Staatsanwaltschaft wird sich jedoch häufig in jenen Fällen zurücknehmen, in welchen die Vollzugsbehörde ihre Stärken ausspielen kann und umgekehrt. Die Staatsanwaltschaft und die zuständige Stelle der POM sprechen sich im Einzelfall ab, damit eine staatliche Doppelvertretung vor Gericht möglichst verhindert werden kann. Dies wirkt sich ressourcenschonend aus und trägt zur Prozessökonomie bei.