BK/1055 ff.). Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 18. Januar 2024 statt. Rechtsanwalt B.________ hielt an seinen in der Beschwerde gestellten Anträgen fest und beantragte in Ergänzung von Ziffer 5, der Beschwerdeführer sei bedingt zu entlassen. Die BVD stellten und begründeten ihrerseits die folgenden Anträge: 1. Die Beschwerde von A.________ vom 17. Juli 2023 gegen den Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. Juni 2023 (PEN 22 1143), begründet am 4. Juli 2023, sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien dem Beschwerdeführer aufzuerlegen. 3. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich zu bestimmen.