4 stellen (pag. BK/327). Mit Antwortschreiben vom 5. Oktober 2023 verwies die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer diesbezüglich auf die Akten und informierte den Beschwerdeführer darüber, dass sie und Oberrichter Schmid in zwei ergangenen Beschlüssen der Beschwerdekammer mitgewirkt hätten. Betreffend die Frage an Dr. med. D.________ teilte die Verfahrensleitung dem Beschwerdeführer insbesondere mit, dass anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hinreichend die Möglichkeit bestanden haben müsse, dem Gutachter diese Frage zu unterbreiten (pag.