Mit Verfügung vom 15. August 2023 ordnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die Durchführung einer mündlichen Verhandlung an und teilte mit, dass über den vorfrageweise gestellten Antrag des Beschwerdeführers, es sei der Beschluss vom 23. Juni 2023 aufzuheben und das Verfahren zwecks Durchführung einer ordnungsgemässen Hauptverhandlung unter Ausschluss der BVD und eventualiter der Staatsanwaltschaft an die Vorinstanz zurückzuweisen (etc.), im Endentscheid entschieden wird. Die Anträge des Beschwerdeführers auf Ausschluss der BVD und eventualiter der Staatsan-