BK/259 f.). Am 7. August 2023 reichte das Regionalgericht seine Stellungnahme ein (pag. BK/265). Die BVD teilten am 11. August 2023 zu den Anträgen des Beschwerdeführers mit, dass der Antrag gemäss «Vorfragen Ziff. 1» als erledigt vom Protokoll abzuschreiben und die restlichen Anträge sowie Eventualanträge abzuweisen seien. Sie selbst verzichteten auf die Stellung eigener Verfah- rens- und Beweisanträge (pag. BK/267 ff.).