3. Es sei vor Obergericht eine mündliche Verhandlung, unter Ausschluss des BVD, eventualiter unter Ausschluss der Staatsanwaltschaft, durchzuführen, unter Beiordnung eines Forensikers an die bP. 4. Es sei ein Obergutachten in Auftrag zu geben. Eventualiter sei Dr. D.________ Hauptbegehren: 5. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschluss vom 23.06.2023 (PEN 22 1143) des Regionalgerichts Bern-Mittelland aufzuheben und der Antrag auf Umwandlung in eine stationäre Massnahme sei abzuweisen.