2. Es sei der Beschluss vom 23.06.2023 (PEN 22 1143) des Regionalgerichts Bern-Mittelland aufzuheben und zwecks Durchführung einer ordnungsgemäss Hauptverhandlung, ohne Anwesenheit des BVD, eventualiter ohne Anwesenheit der Staatsanwaltschaft, an die Vorinstanz zurückzuweisen sowie unter zusätzlicher Beiordnung eines Forensikers an die beschuldigte Person. Eventualiter habe eine mündliche Verhandlung vor Obergericht unter den genannten Voraussetzungen stattzufinden.