Die Begründung des Beschlusses datiert vom 4. Juli 2023. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 17. Juli 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Berns (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte Folgendes (pag. BK/1 ff.): Rechtsbegehren Vorfragen: 1. Es sei dem Beschuldigten die notwendige oder die amtliche Verteidigung für das Beschwerdeverfahren zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden.