2. Prozessgeschichte 2.1 Mit Urteil des Kreisgerichts VIII Bern-Laupen (nachfolgend: Kreisgericht) vom 21. November 2000 wurde der Beschwerdeführer der versuchten schweren Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Sachbeschädigung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten abzüglich der 155 Tage Untersuchungshaft verurteilt. Gleichzeitig wurde eine Einweisung in eine Anstalt für Rauschgiftsüchtige gemäss Art. 44 Abs. 1 und Abs. 4 aStGB angeordnet und festgestellt, dass die Massnahme am 13. Juni 2000 vorzeitig angetreten worden sei.