11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Von der Eingabe des Beschwerdeführers vom 16. Januar 2023 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.