2022). Weiter sind keine Ersatzmassnahmen ersichtlich, welche geeignet wären, die Wiederholungsgefahr hinreichend zu bannen (vgl. dazu bereits E. 6.3 des Beschlusses der Beschwerdekammer in Strafsachen BK 22 445 vom 3. November 2022). Die vom Beschwerdeführer vorgeschlagene ambulante Therapie gewährleistet nicht dieselbe notwendige engmaschige Überwachung, wie sie die Sicherheitshaft ermöglicht. Es ist zwar erfreulich, dass der Beschwerdeführer offenbar bereit zu sein scheint, an einer ambulanten Therapie auf freiwilliger Basis teilzunehmen und an seinen Copingstrategien zu arbeiten.