vgl. ebenso seine allgemeine Aussage anlässlich der Hafteinvernahme vom 5. Oktober 2022 S. 5 Z. 12 f., «wonach man schlussendlich mit seinem diagnostizierten Krankheitsbild nie mit sehr tiefer Gefahr oder Rückfallrisiko rechnen könne»). Gestützt auf die aktuelle Aktenlage liegt im jetzigen Zeitpunkt demnach weiterhin eine ungünstige Rückfallprognose vor. Es ist von einem erhöhten Rückfallrisiko für einschlägige, erheblich sicherheitsrelevante Delinquenz, insbesondere Gewaltdelikte gegenüber Frauen, auszugehen. Die Wiederholungsgefahr ist zu bejahen.