7 physische und psychische Gewalt gegen Frauen [Körperverletzung, Nötigung]) und allgemeine Delinquenz anhand der angewandten Prognoseinstrumente derzeit nach wie vor als hoch bezeichnet hat (vgl. S. 146 f., 158, 188 des Gutachtens). Der Beschwerdeführer konnte im bisherigen Massnahmenverlauf zwar einige Fortschritte erreichen, allerdings noch nicht die sog. Psychotherapiephase 3, in welcher die Legalprognose als relevant vermindert angesehen werden kann. Im Falle einer Massnahmenaufhebung/Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt muss