Diese Ausführungen haben nach wie vor Geltung. Die Beschwerdekammer in Strafsachen ist auch rund zwei Monate nach dem Beschluss BK 22 445 betreffend die Anordnung der Sicherheitshaft der Auffassung, dass die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme derzeit bei summarischer Prüfung als genügend wahrscheinlich erscheint. Am Sachverhalt und der gutachterlichen Einschätzung von med. pract. E.________ hat sich seit dem letzten Beschluss vom 3. November 2022 nichts geändert.