erreichten Fortschritte die weitere Durchführung der Massnahme in der Progressionsstufe WAEX durchaus erfolgsversprechend zu sein erscheine). Soweit der Gutachter eine Weiterführung der stationären therapeutischen Massnahme gegen den Willen des Beschwerdeführers als nicht erfolgsversprechend, sondern gegebenenfalls kontraproduktiv erachtet (vgl. S. 187 des Gutachtens), wurde auf derselben Seite weiter oben festgehalten, dass der Beschwerdeführer Bereitschaft signalisiere, in der Stufe WAEX die Massnahme fortzusetzen (vgl. ebenso S. 105 und 108 des Gutachtens; vgl. zudem S. 5 Z. 39 des Protokolls der Hafteinvernahme vom 5. Oktober 2022).