Er habe aber auch deutliche Fortschritte machen können, so dass die beantragten Progressionen von allen Fallbeteiligten als verantwortbar befürwortet worden seien (vgl. S. 184 des Gutachtens). Der Gutachter führte aus, dass zur Vermeidung weiterer Delikte eine weitere psychiatrischpsychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Massnahmenvollzugs dringend indiziert sei (vgl. S. 185 des Gutachtens). Angesichts der bereits erreichten Fortschritte erscheine die weitere Durchführung der Massnahme in der Progressionsstufe WAEX durchaus erfolgsversprechend zu sein (vgl. S. 187 des Gutachtens).