Dies senke das vermutete Rückfallrisiko erheblich. Im Falle einer Haftentlassung würde er umgehend auf freiwilliger Basis eine ambulante Therapiestelle suchen. Die Zeit bis zur Hauptverhandlung vom 3. März 2023 könnte er nutzen, um selbständig ein optimales Helfernetz aufzubauen und aufzuzeigen, dass er durchaus in der Lage sei, straffrei zu leben. Er habe kein Interesse, irgendwelchen Personen körperlichen oder seelischen Schaden zuzuführen. Das Regionalgericht habe selbst ausgeführt, dass er nicht einschlägig delinquiert habe. Gleichwohl seien keine geeigneten Ersatzmassnahmen ersichtlich.