Er habe im Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX) die diesbezüglichen institutionellen Regeln und Anweisungen befolgt. Für den WAEX-Status sei eine Rückfallgefahr und eine Begehung von Sexualdelikten gänzlich ausgeschlossen worden. Er habe bereits im WAEX mehrere Beziehungen zu – teilweise «schwierigen» – Frauen gehabt und mit diesen zeitweise zusammengelebt. Dies sei vom damaligen Helfernetz befürwortet und unterstützt worden. Das Zwangsmassnahmengericht sowie das Regionalgericht würden die Anordnung der Sicherheitshaft auf der Basis von noch nicht geschehenen Ereignissen und Vermutungen legitimieren.