Am 6. Dezember 2022 (Postaufgabe: 12. Dezember 2022) stellte der Beschwerdeführer beim Regionalgericht ein Haftentlassungsgesuch. Er beantragte seine sofortige Entlassung aus der Sicherheitshaft. Die gesamten Untersuchungs- und Gerichtskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. Ausserdem sei ihm rückwirkend ab dem 20. Oktober 2022 für jeden Tag in Sicherheitshaft Schadenersatz in der Höhe von CHF 400.00 auszurichten. Das Regionalgericht entsprach dem Haftentlassungsgesuch nicht und stellte infolgedessen am 13. Dezember 2022 beim Zwangsmassnahmengericht den Antrag, dieses sei abzuweisen.