Am 23. September 2022 stellte das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Be- währungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD), beim Regionalgericht den Antrag, es sei die mit Urteil vom 10. Oktober 2017 angeordnete stationäre therapeutische Massnahme um weitere fünf Jahre, d.h. bis zum 20. Oktober 2027, zu verlängern. Gestützt auf das Erreichen der Höchstdauer der angeordneten stationären therapeutischen Massnahme am 20. Oktober 2022 sowie die Tatsache, dass die Hauptverhandlung im nachträglichen Verfahren voraussichtlich frühestens Ende Februar/Anfang März 2023 wird stattfinden können, ordnete das Regionale