b StPO). Unter Vorbehalt des Nachfolgenden wurde das Ausstandsgesuch frist- und nach dessen Überarbeitung als Laieneingabe auch formgerecht eingereicht, womit grundsätzlich darauf einzutreten ist. 2.2 Der Gesuchsteller ersucht sinngemäss um den Ausstand des Gesuchsgegners, seines amtlichen Verteidigers sowie gemäss überarbeitetem Ausstandsgesuch neu auch des gesamten Regionalgerichts. Wann er von den angeblichen Ausstandsgründen Kenntnis erlangt hat, geht aus den Eingaben nicht hervor. 2.2.1 Nach der Rechtsprechung muss der Gesuchsteller den Ausstand in den nächsten Tagen nach Kenntnis des Ausstandsgrunds verlangen.