Mit Verfügung vom 7. Februar 2023 nahm und gab die Verfahrensleitung vom überarbeiteten Ausstandsgesuch des Gesuchstellers vom 3. Februar Kenntnis und forderte den Gesuchsgegner zur Stellungnahme auf. Zudem forderte sie den Gesuchsteller auf, Unterlagen der ausstellenden Behörden und Institutionen einzureichen, die bestätigen, dass er berechtigt ist, die Titel «Dr. Dr. jur.» und «Rechtsanwalt» zu verwenden. 1.7 Mit Eingabe vom 10. Februar 2023 nahm der Gesuchsgegner zum überarbeiteten Ausstandsgesuch Stellung und beantragte sinngemäss dessen Abweisung.