Gleichzeitig wurde dem Gesuchsteller Gelegenheit zur Überarbeitung des Gesuchs gegeben. 1.5 Mit Eingabe vom 3. Februar 2023 reichte der Gesuchsteller ein überarbeitetes Ausstandsgesuch ein, wobei sich dieses neu zusätzlich auch gegen das Regionalgericht als Ganzes richtet. 1.6 Mit Verfügung vom 7. Februar 2023 nahm und gab die Verfahrensleitung vom überarbeiteten Ausstandsgesuch des Gesuchstellers vom 3. Februar Kenntnis und forderte den Gesuchsgegner zur Stellungnahme auf.