Ein allfälliges Nichterscheinen des Beschuldigten an der Hauptverhandlung werde – vorbehältlich der Nachreichung weiterer Unterlagen – als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet. Zudem wurde A.________ aufgefordert, dem Gericht umgehend ein detailliertes Arztzeugnis einzureichen, welches sich explizit über eine allfällige Verhandlungsunfähigkeit sowie die Gründe dazu äussere, und die beigelegte Entbindungserklärung zu unterzeichnen und zu retournieren (a.a.O., pag. 3491). 1.2 Mit undatierter Eingabe (Postaufgabe: 19. Januar 2023; Eingang beim Regionalgericht: Eingang: 20. Januar 2023) verlangte A.__