Zur Begründung brachte er vorab vor, er sei davon ausgegangen, dass die Hauptverhandlung an einem Mittwoch stattfinde. Er habe in Erinnerung gehabt, dass die Verhandlung an einem Mittwoch und nicht an einem Dienstag stattfinde. Dabei sei der 4. Juli 2023 ein Dienstag gewesen. Darüber hinaus sei er am Wochenende zuvor bestohlen worden, wobei sein Telefon und sein Computer entwendet worden seien. Seine Beschwerde reichte der Beschwerdeführer als Kopie auch beim Regionalgericht ein.