Er verkennt, dass es nicht den Strafbehörden bzw. der Beschwerdekammer obliegt zu beurteilten, ob Dauerauftrage nur mit einer Frist von fünf Tagen gekündigt werden können resp. ob für angebliche Falschüberweisungen ein Versicherungsschutz besteht. Dies stellt, wie es von der Staatsanwaltschaft zu Recht festgestellt wurde, keine strafrechtliche, sondern vielmehr eine zivilrechtliche Streitigkeit dar. Hierüber hat nicht eine Strafverfolgungsbehörde zu befinden.