2 digten in C.________(Örtlichkeit) fristgerecht per sofort gekündigt. Ungeachtet dessen sei am 31. Dezember 2022 Geld an die D.________ AG in E.________(Örtlichkeit) überwiesen worden. Er habe gleichentags am Schalter in Zürich gefordert, dass die Beschuldigte in C.________(Örtlichkeit) den zweimal überwiesenen Betrag von CHF 1'274.00 umgehend an ihn zurückerstatte. Bis heute sei eine Rückzahlung indes ausgeblieben.