Mit prozessleitender Verfügung vom 18. Juli 2023 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, seine Rechtsmittelschrift im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zu verbessern und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu begründen und zu belegen. Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 19. Juli 2023 um Zustellung der Verfügungen und Entscheide der Beschwerdekammer in Strafsachen per A-Post gegen Empfangsbestätigung ersucht hatte, wurde ihm mit Schreiben vom 20. Juli 2023 von der Verfahrensleitung erläutert, unter welchen Umständen eine solche Zustellung möglich ist.