Zudem ersuchte er sinngemäss um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren. Die Staatsanwaltschaft übermittelte in der Folge die Akten der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Mit prozessleitender Verfügung vom 18. Juli 2023 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, seine Rechtsmittelschrift im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zu verbessern und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu begründen und zu belegen.