3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 600.00, der Beschwerdeführerin 1 und dem Beschwerdeführer 2 unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. Den Rest der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 600.00, trägt der Kanton Bern.