Den Antrag auf Beizug der Akten der Vermisstensache «E.________» und insbesondere der Protokolle der mutmasslich durchgeführten Einvernahmen von F.________ und «N.________ aus J.________ (Ort) (Beschwerde Rz. 14 f. und abschliessende Bemerkungen vom 11. August 2023) ist dementsprechend auch in diesem Punkt abzuweisen.