__, Probleme, Polizei». Zum einen steht ein Streit nicht im Widerspruch zu einer späteren Suche, zum anderen kann sich die angebliche Aussage «D.________, Probleme, Polizei» auch lediglich auf die Auseinandersetzung beziehen, in welche mutmasslich ein Polizist aus M.________ (Ort) eingegriffen haben soll. Auch das Vorbringen, wonach D.________ angeblich aggressiv sein soll und sich in letzter Zeit oft im Wald aufhalte, ist nach Ansicht der Beschwerdekammer weder von vornherein noch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände verdachtsbegründend.