7 vernahme von F.________ und/oder von «N.________ aus J.________ (Ort)» beauftragt hätte. Allein der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon gehabt hat, dass die Regionalfahndung Langenthal mit der Vermisstensache «E.________» befasst ist, bedeutet nicht, dass sie – wie in der Beschwerde ausgeführt – die Bemühungen der Polizei koordiniert.