F.________ berichtet, dass D.________ eifersüchtig auf E.________ gewesen sei, dies weil E.________ einen sehr guten Kontakt zu F.________ gehabt habe und von dieser unterstützt worden sei. Seit dem Verschwinden von E.________ gibt es weitere Hinweise auf ein Gewaltverbrechen: Eine gewisse „N.________" aus J.________ (Ort) (Tel. xxx) berichtete am 23. Mai 2023 gegenüber F.________ mündlich, D.________ habe ihr gegenüber angegeben, er habe E.________ „zerstückelt". Dies bestätigte sie sinngemäss auch in einem WhatsApp-Chat (vgl. WhatsApp-Chat N.________ / F.________ vom 23.05.2023 als Beilage 2).