_» getätigt. Am 13. Juni 2023 erstatteten die Eltern bzw. die Beschwerdeführenden, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Strafanzeige wegen eines Delikts gegen Leib und Leben, mutmasslich eines Tötungsdelikts, zum Nachteil ihres Sohnes E.________. Den Verdacht eines Gewaltdelikts und gegen D.________ begründete Rechtsanwalt B.________ wie folgt: […] Meine Klientschaft – die Eltern von E.________ – haben für das Verschwinden ihres Sohnes vier Hypothesen: 1. er ist „weitergezogen"; 2. er hat Suizid begangen; 3. er verstarb eines natürlichen Todes;