3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwalt B.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Rechtsanwältin C.________ (per B-Post) Bern, 7. Februar 2023 Der Präsident: Oberrichter Bähler Die Gerichtsschreiberin: