Die Persönlichkeitsrechte werden durch Angriffe auf die physische und die psychische Integrität verletzt. Darunter fällt auch ein Verhalten, das andere terrorisiert und verängstigt und diese in ihrem seelischen Wohlbefinden gefährdet bzw. erheblich stört (vgl. zum Ganzen: Urteile des Bundesgerichts 6B_1306/2021 vom 8. August 2022 E. 2.3, 6BG_660/2020 vom 9. September 2020 E. 1.3, 6B_1038/2019 vom 30. April 2020 E. 4.2; je mit Hinweisen). 4.2 Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung betreffend Kostenauferlegung sind korrekt und werden von der Beschwerdekammer in Strafsachen bestätigt.